(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.
(2) Artikel
1 Nummer 2 tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die hierzu erforderliche beihilferechtliche Genehmigung erteilt. Der Tag des Inkrafttretens ist vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu geben. *)
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- *)
- Anm. d. Red.: gemäß B. v. 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2444) tritt Artikel 1 Nummer 2 am 13. Juli 2009 in Kraft.
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 22. Juli 2009.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Bekanntmachung über das vollständige Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes
B. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2444
Bekanntmachung EnergieStGIB ... Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. ... hiermit bekannt gemacht, dass die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die nach Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des vorbezeichneten Gesetzes erforderliche Genehmigung am 13. Juli 2009 erteilt ...