Der Beförderer und der Transportführer haben sicherzustellen, daß beim Transport von Wirbeltieren eine Erklärung mitgeführt wird, die folgende Angaben (Transporterklärung) enthält:
- 1.
- Herkunft und Eigentümer der Tiere,
- 2.
- Versandort und Bestimmungsort sowie
- 3.
- Tag und Uhrzeit des Verladebeginns.