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VI. - Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWiBDGDAnO k.a.Abk.)

A. v. 26.06.2009 BGBl. I S. 2051 (Nr. 43)
Geltung ab 23.07.2009; FNA: 2031-4-30 Disziplinarrecht

VI.


VI. ändert mWv. 23. Juli 2009 BMinWABDGAnO

Diese Anordnung ist ab dem Tag nach der Verkündung anzuwenden. Von diesem Zeitpunkt an ist die Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 9. September 2003 (BGBl. I S. 1955) nicht mehr anzuwenden.

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