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§ 1 - Lebensmittelspezialitätengesetz (LSpG)

§ 1 Anwendungsbereich



(1) Dieses Gesetz dient der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung sowie der im Rahmen dieser Verordnung oder zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsakte der Europäischen Union, soweit dort Regelungen zu garantiert traditionellen Spezialitäten und fakultativen Qualitätsangaben getroffen sind.

(2) Unberührt von den Vorschriften dieses Gesetzes und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen bleiben die Vorschriften des Lebensmittelrechts und des Weinrechts.





 

Frühere Fassungen von § 1 LSpG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.01.2016Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Lebensmittelspezialitätengesetzes
vom 16.01.2016 BGBl. I S. 50
aktuell vorher 15.12.2010Artikel 6 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
vom 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
aktuellvor 15.12.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 LSpG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 LSpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LSpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 LSpG Antrags- und Einspruchsverfahren (vom 19.11.2022)
... die in Absatz 1 bezeichneten Verfahren zu regeln, soweit dies zur Durchführung der in § 1 Absatz 1 genannten Rechtsakte erforderlich ist. (3) Ein mit Gründen versehener Einspruch ...
§ 4 LSpG Überwachung (vom 19.11.2022)
... Die nach den in § 1 Abs. 1 genannten Rechtsakten erforderliche Überwachung und Kontrolle (Überwachung) obliegt den ... Stellen. (2) Soweit es zur Überwachung der Einhaltung der in § 1 Abs. 1 genannten Rechtsakte erforderlich ist, können die Beauftragten der zuständigen Stellen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Lebensmittelspezialitätengesetzes
G. v. 16.01.2016 BGBl. I S. 50
Artikel 1 1. LSpGÄndG
... traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben". 2. § 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Dieses Gesetz dient der Durchführung ... die in Absatz 1 bezeichneten Verfahren zu regeln, soweit dies zur Durchführung der in § 1 Absatz 1 genannten Rechtsakte erforderlich ist. (3) Ein Einspruch nach Artikel 21 der ...

Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Artikel 6 BMELV-EUAnpG Änderung des Lebensmittelspezialitätengesetzes
... Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt. 2. In § 1 Absatz 1 werden nach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaft" die Wörter ...