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Artikel 3 - Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften (BAFGEG k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben
§ 3 Abs. 3 des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben vom 18. Juli 1975 (BGBl. I S. 1919), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Juli 1992 (BGBl. I S. 1370) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Das Wort „gemäß" wird durch das Wort „nach" ersetzt.
- b)
- In Nummer 3 werden die Wörter „der für die Flugsicherung zuständigen Stelle" durch die Wörter „dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung" ersetzt.
- 2.
- In Satz 2 werden die Wörter „den Außenstellen der für die Flugsicherung zuständigen Stelle" durch die Wörter „der Flugsicherungsorganisation" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BAFGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BAFGEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... Verkündungen und Bekanntgaben vom 18. Juli 1975 (BGBl. I S. 1919), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424) geändert worden ist, werden die Wörter ...
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