Nach Artikel
2 Absatz 2 Satz 2 des
Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes vom
17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1979) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die nach Artikel
2 Absatz 2 Satz 1 des vorbezeichneten Gesetzes erforderliche Genehmigung am 13. Juli 2009 erteilt hat und Artikel
1 Nummer 2 des Gesetzes damit mit Wirkung vom 13. Juli 2009 in Kraft getreten ist.