Das
Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel
6 des Gesetzes vom
25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 274a Nr. 5 wird das Wort „Steuerabgrenzung" durch die Wörter „Abgrenzung latenter Steuern" ersetzt.
- 2.
- § 285 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 10 wird die Angabe „§ 125 Abs. 1 Satz 3" durch die Angabe „§ 125 Abs. 1 Satz 5" ersetzt.
- b)
- In Nummer 23 Buchstabe a wird das Wort „vorgesehene" durch das Wort „erwartete" ersetzt.
- 3.
- In § 314 Abs. 1 Nr. 15 Buchstabe a wird das Wort „vorgesehene" durch das Wort „erwartete" ersetzt.
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2509