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Artikel 12 - Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege (BNatSchNG k.a.Abk.)

Artikel 12 Änderung des Gentechnikgesetzes


Artikel 12 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2010 GenTG § 22

§ 22 Absatz 3 des Gentechnikgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2066), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2008 (BGBl. I S. 499) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„(3) § 35 des Bundesnaturschutzgesetzes bleibt unberührt."

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Zitierungen von Artikel 12 Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 BNatSchNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNatSchNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Artikel 1 BMELV-EUAnpG Änderung des Gentechnikgesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2066), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) geändert worden ist, wird wie folgt ...