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Artikel 17 - Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts (WRNG k.a.Abk.)

Artikel 17 Änderung der Altfahrzeug-Verordnung


Artikel 17 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2010 AltfahrzeugV § 5, Anhang

Die Altfahrzeug-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2214), die zuletzt durch die Verordnung vom 3. April 2009 (BGBl. I S. 738) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 5 Absatz 3 Satz 9 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

„3.
auf Grund wasserrechtlicher Vorschriften durch Sachverständige im Rahmen der Überprüfung von Anlagen im Sinne von § 62 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes vorgenommen worden sind."

2.
Nummer 1 des Anhangs wird wie folgt gefasst:

„1.
Allgemeine Anforderungen

Die Vorschriften der §§ 62, 63 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie der Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 1 Nummer 6 in Verbindung mit § 62 Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes bleiben unberührt."

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Zitierungen von Artikel 17 Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 17 WRNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WRNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
V. v. 09.11.2010 BGBl. I S. 1504
Artikel 1 DL-RLUmwUV Änderung der Altfahrzeug-Verordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2214), die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist, wird wie folgt ...