Geldbeträge von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden können auch in der Währung
- 1.
- Euro,
- 2.
- eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
- 3.
- der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
- 4.
- der Vereinigten Staaten von Amerika
angegeben werden.
§ 4 GrPfREuroV Inkrafttreten ... Verordnung tritt mit Ausnahme von § 1 Nr. 1 am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 1 Nr. 1 tritt an dem Tage in Kraft, ab dem ... Verordnung tritt mit Ausnahme von § 1 Nr. 1 am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 1 Nr. 1 tritt an dem Tage in Kraft, ab dem die Bundesrepublik Deutschland an der dritten Stufe der ...