§ 3 Bereinigung um finanzielle Transaktionen
Aus den Ausgaben nach
§ 2 Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz sind die Ausgaben für den Erwerb von Beteiligungen, für Tilgungen an den öffentlichen Bereich und für die Darlehensvergabe herauszurechnen, aus den Einnahmen nach
§ 2 Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz diejenigen aus der Veräußerung von Beteiligungen, aus der Kreditaufnahme beim öffentlichen Bereich sowie aus Darlehensrückflüssen.
Frühere Fassungen von § 3 G 115
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interne Verweise§ 1a G 115 Bereichsausnahme (vom 01.01.2025) ... Staaten, soweit es sich bei diesen Ausgaben nicht um finanzielle Transaktionen gemäß § 3 handelt. Die nähere Bestimmung der von Satz 1 umfassten Ausgaben erfolgt im ...
Zitat in folgenden NormenStabilisierungsfondsgesetz (StFG)
Artikel 1 G. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 1982; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 30.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 231
§ 9 StFG Kreditermächtigung (vom 01.01.2025) ... (6) Werden für Ausgaben, die keine finanziellen Transaktionen im Sinne des § 3 des Artikel 115-Gesetzes vom 10. August 2009 (BGBl. I S. 2702, 2704) sind, Kredite aufgenommen, ist in Verbindung mit der ...
§ 24 StFG Kreditermächtigung (vom 01.01.2022) ... (3) Werden für Ausgaben, die keine finanziellen Transaktionen im Sinne des § 3 des Artikel 115-Gesetzes vom 10. August 2009 (BGBl. I S. 2702, 2704) sind, Kredite aufgenommen, ist in Verbindung mit der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenHaushaltsbegleitgesetz 2025
G. v. 30.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 231
Artikel 1 HBeglG 2025 Änderung des Artikel 115-Gesetzes ... Staaten, soweit es sich bei diesen Ausgaben nicht um finanzielle Transaktionen gemäß § 3 handelt. Die nähere Bestimmung der von Satz 1 umfassten Ausgaben erfolgt im ... nicht umfasste Ausgaben sind Ausgaben außerhalb der Bereichsausnahme." 2. In § 3 wird jeweils nach der Angabe „§ 2 Absatz 1" die Angabe „Satz 1" ...
Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG)
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 543
Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz (2. FMStG)
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 206
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