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Artikel 3 - Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze (EGEnLAG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. August 2009 VwGO § 48, § 50

Die Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2449), wird wie folgt geändert:

1.
In § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird das Wort „Erdkabeln" durch die Wörter „Erd- und Seekabeln jeweils" ersetzt.

2.
In § 50 Abs. 1 Nr. 6 werden nach dem Wort „Bundeswasserstraßengesetz" ein Komma und die Wörter „dem Energieleitungsausbaugesetz" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 EGEnLAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGEnLAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2248, 2011 BGBl. I S. 223
Artikel 9 DLRLJuUG Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
... der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2870) geändert worden ist, wird wie folgt ...