Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.04.2016 aufgehoben
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Anhang 4 - Sektorenverordnung (SektVO)

Artikel 1 V. v. 23.09.2009 BGBl. I S. 3110 (Nr. 62); aufgehoben durch Artikel 7 Abs. 2 V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624
Geltung ab 29.09.2009; FNA: 703-5-2 Kartellrecht
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Anhang 4 Daten zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenfahrzeugen anfallenden externen Kosten (entspricht dem Anhang zur Richtlinie 2009/33/EG)


Anhang 4 hat 2 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert

Tabelle 1 Energiegehalt von Kraftstoffen


KraftstoffEnergiegehalt
in Megajoule (MJ)/Liter bzw.
Megajoule (MJ)/Normkubikmeter (Nm³)
Dieselkraftstoff36 MJ/Liter
Ottokraftstoff32 MJ/Liter
Erdgas33-38 MJ/Nm³
Flüssiggas (LPG) 24 MJ/Liter
Ethanol21 MJ/Liter
Biodiesel33 MJ/Liter
Emulsionskraftstoff32 MJ/Liter
Wasserstoff11 MJ/Nm³


Tabelle 2 Emissionskosten im Straßenverkehr (Preise von 2007)


Kohlendioxid (CO2) Stickoxide (NOx) Nichtmethan-
Kohlenwasserstoffe
Partikelförmige
Abgasbestandteile
0,03-0,04 €/kg 0,0044 €/g 0,001 €/g 0,087 €/g


Tabelle 3 Gesamtkilometerleistung von Straßenfahrzeugen


Fahrzeugklasse
(Kategorien M und N gemäß der Richtlinie 2007/46/EG)
Gesamtkilometerleistung
Personenkraftwagen (M1) 200.000 km
Leichte Nutzfahrzeuge (N1) 250.000 km
Schwere Nutzfahrzeuge (N2, N3) 1.000.000 km
Busse (M2, M3) 800.000 km



Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit G. v. 7. Dezember 2011 BGBl. I S. 2570 m.W.v. 14. Dezember 2011

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Frühere Fassungen von Anhang 4 SektVO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.12.2011Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit
vom 07.12.2011 BGBl. I S. 2570
aktuell vorher 12.05.2011Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung sowie der Sektorenverordnung
vom 09.05.2011 BGBl. I S. 800
aktuellvor 12.05.2011Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anhang 4 SektVO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 4 SektVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SektVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 29 SektVO Zuschlag und Zuschlagskriterien (vom 14.12.2011)
... werden, ist die in Anhang 5 definierte Methode anzuwenden. Soweit die Angaben in Anhang 4 dem Auftraggeber einen Spielraum bei der Beurteilung des Energiegehaltes oder der Emissionskosten ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2570
Artikel 2 VergRVÄndG Änderung der Sektorenverordnung
... jeweils durch das Wort „Straßenfahrzeugen" ersetzt. 5. Anhang 4 wird wie folgt geändert: a) In der Bezeichnung wird das Wort ...

Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung sowie der Sektorenverordnung
V. v. 09.05.2011 BGBl. I S. 800
Artikel 2 VgVuaÄndV Änderung der Sektorenverordnung
... bewertet werden, ist die in Anhang 5 definierte Methode anzuwenden. Soweit die Angaben in Anhang 4 dem Auftraggeber einen Spielraum bei der Beurteilung des Energiegehaltes oder der Emissionskosten ... 3" durch die Angabe „Satz 4" ersetzt. 7. Die folgenden Anhänge 4 und 5 werden angefügt: „Anhang 4 Daten zur Berechnung der über die ... 7. Die folgenden Anhänge 4 und 5 werden angefügt: „Anhang 4 Daten zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenverkehrsfahrzeugen anfallenden ...


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