Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und Festlegung der nicht geringen Mengen (EVDmMV k.a.Abk.)

V. v. 28.09.2009 BGBl. I S. 3172 (Nr. 64); Geltung ab 03.10.2009
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 2 Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 6a Absatz 2a Satz 2 und 3 Nummer 1 und 2 des Arzneimittelgesetzes, der durch Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b des Gesetzes vom 24. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2510) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern nach Anhörung von Sachverständigen:

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Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 3. Oktober 2009 AMG Anhang

Der Anhang des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer I wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird das Wort „Wirkstoffe" durch das Wort „Stoffe" ersetzt.

b)
In Nummer 2 wird in der Überschrift das Wort „Wirkstoffe" durch das Wort „Stoffe" ersetzt und nach der Angabe „Clenbuterol" in einer neuen Zeile die Angabe „Selektive Androgen-Rezeptor-Modulatoren (SARMs)" eingefügt.

2.
Ziffer II wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird das Wort „Verbindungen" durch das Wort „Stoffe" ersetzt.

b)
In Nummer 2 wird das Wort „Groth" durch das Wort „Growth" ersetzt.

c)
In Nummer 4 wird die Angabe „Insulin" durch die Angabe „Insuline" ersetzt.

d)
In Nummer 5 wird die Angabe „Kortikotropine" durch die Angabe „Corticotropine" ersetzt.

3.
Ziffer III wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„III.
Hormon-Antagonisten und -Modulatoren".

b)
In Nummer 3 wird in der Überschrift das Wort „Substanzen" durch das Wort „Stoffe" ersetzt und der Punkt am Ende gestrichen.

c)
Folgende Nummer 4 wird angefügt:

„4.
Myostatinfunktionen verändernde Stoffe
Myostatinhemmer."

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Artikel 2 Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln


Artikel 2 ändert mWv. 3. Oktober 2009 DmMV

(gesamter Text siehe Dopingmittel-Mengen-Verordnung - DmMV)

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Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 3. Oktober 2009 DmMV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Dopingmittel-Mengen-Verordnung vom 22. November 2007 (BGBl. I S. 2607; 2008 I S. 920) außer Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 2. Oktober 2009.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Die Bundesministerin für Gesundheit

Ulla Schmidt



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