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§ 53 - Branntweinsteuerverordnung (BrStV)

Artikel 2 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3280 (Nr. 67); aufgehoben durch § 78 V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431
Geltung ab 01.04.2010; FNA: 612-7-14 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 53 (aufgehoben)


§ 53 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert



Text in der Fassung des Artikels 2 Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen V. v. 1. Juli 2011 BGBl. I S. 1308 m.W.v. 1. Juli 2011

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Frühere Fassungen von § 53 BrStV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2011 (05.07.2011)Artikel 2 Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
vom 01.07.2011 BGBl. I S. 1308

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 53 BrStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53 BrStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BrStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 2 6. VerbrStÄndV Änderung der Branntweinsteuerverordnung
... im Steuergebiet in Sonderfällen". d) Die Angaben zu den §§ 52 bis 54 werden wie folgt gefasst: „§ 52 (weggefallen) § ... 52 bis 54 werden wie folgt gefasst: „§ 52 (weggefallen) § 53 (weggefallen) § 54 (weggefallen)". e) Die Angaben zu den Abschnitten 21 und ... für Trinkzwecke unbrauchbar gemacht worden sind." 18. Die §§ 52 bis 54 werden aufgehoben. 19. In § 55 Absatz 2 werden die Wörter ... Anzeige" ersetzt. 21. In § 58 Absatz 1 Satz 4 wird die Angabe „ § 53 Absatz 1" durch die Wörter „§ 46 Absatz 1 in Verbindung mit § 152 Absatz ... Nach der Angabe „§ 46 Absatz 4" werden das Komma und die Wörter „ § 53 Absatz 2 oder § 54 Absatz 5 Satz 2" gestrichen. b) Nummer 2 wird wie folgt ... Nach der Angabe „§ 46 Absatz 4" werden das Komma und die Wörter „ § 53 Absatz 2 oder § 54 Absatz 5 Satz 2" gestrichen. c) In Nummer 6 werden nach den ... ersetzt. e) In Nummer 9 werden die Wörter „jeweils auch in Verbindung mit § 53 Absatz 2 oder § 54 Absatz 5 Satz 2," und „auch in Verbindung mit § 54 Absatz 5 Satz ...


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