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§ 6 - Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)

Artikel 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3302 (Nr. 67); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Geltung ab 01.04.2010; FNA: 612-8-3-1 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 6 Sicherheitsleistung



(1) 1Das Hauptzollamt legt die Höhe der Sicherheitsleistung unter Berücksichtigung des § 5 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes fest. 2Es überprüft regelmäßig die Höhe der Sicherheitsleistung und passt diese gegebenenfalls an.

(2) Sind Steuerbelange gefährdet, kann das Hauptzollamt eine Sicherheitsleistung bis zur Höhe des Steuerwerts des tatsächlichen Bestands im Steuerlager sowie bis zur Höhe der entstandenen, aber noch nicht entrichteten Steuer verlangen; § 221 der Abgabenordnung bleibt unberührt.





 

Frühere Fassungen von § 6 SchaumwZwStV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2021 (20.08.2021)Artikel 2 Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
vom 11.08.2021 BGBl. I S. 3602
aktuell vorher 01.07.2011 (05.07.2011)Artikel 3 Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
vom 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
aktuellvor 01.07.2011 (05.07.2011)Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 6 SchaumwZwStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 SchaumwZwStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchaumwZwStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 SchaumwZwStV Erteilung der Erlaubnis (vom 01.07.2021)
... Verbrauchsteuernummern vergeben. Vor der Erteilung der Erlaubnis ist Sicherheit nach § 6 zu leisten, soweit Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer erkennbar sind. ...
§ 12 SchaumwZwStV Registrierter Empfänger (vom 01.07.2021)
... für die Schaumweinsteuer nach § 6 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes zu leisten. § 6 Satz 2 und § 18 gelten entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § ...
§ 34 SchaumwZwStV Zertifizierter Empfänger (vom 13.02.2023)
... nach § 20a Absatz 3 des Gesetzes für die entstehende Steuer zu leisten. § 6 Satz 2 und § 18 gelten entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § ...
§ 36 SchaumwZwStV Versandhandel (vom 13.02.2023)
... Absatz 2 des Gesetzes geleistet hat. Für die Sicherheitsleistung gelten § 6 Satz 2 und § 18 entsprechend. Das Hauptzollamt kann auf die Sicherheitsleistung ... nach § 21 Absatz 2 des Gesetzes zu leisten. Für die Sicherheiten gelten § 6 Satz 2 und § 18 entsprechend. Das Hauptzollamt kann auf die Sicherheitsleistung ...
§ 43 SchaumwZwStV Zwischenerzeugnisse (vom 13.02.2023)
... §§ 1 bis 11, 12 bis 32 und 34 bis 41 sind auf Zwischenerzeugnisse nach § 29 des Gesetzes ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 3 6. VerbrStÄndV Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung
... durch die Wörter „als Steuerlagerinhaber" ersetzt. 3. § 6 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Höhe der Sicherheitsleistung wird durch ... folgt geändert: a) Absatz 3 Satz 4 wird wie folgt gefasst: „ § 6 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend." b) In Absatz 7 Satz 2 werden die Wörter „den ... 14. In § 36 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „für die Sicherheitsleistung § 6 " durch die Wörter „für die Sicherheitsleistung nach § 21 Absatz 5 Satz 4 ... „für die Sicherheitsleistung nach § 21 Absatz 5 Satz 4 des Gesetzes gilt § 6 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. 15. § 37 wird wie folgt geändert: a) Nach ... 21. In § 43 werden die Wörter „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42" durch die Wörter „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42f" ... „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42" durch die Wörter „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42f" ersetzt. 22. § 46 wird wie folgt gefasst:  ...

Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 2 7. VerbrStÄndV Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... Zu den §§ 2, 4, 5 und 14 Absatz 3 des Gesetzes". c) Nach der Angabe zu § 6 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 6a Überprüfung der ... 4 Absatz 4" durch die Wörter „des § 4 Absatz 3" ersetzt. 8. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Sicherheitsleistung (1) Das ... § 4 Absatz 3" ersetzt. 8. § 6 wird wie folgt gefasst: „ § 6 Sicherheitsleistung (1) Das Hauptzollamt legt die Höhe der Sicherheitsleistung ... Steuer verlangen; § 221 der Abgabenordnung bleibt unberührt." 9. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Überprüfung der ... der Finanzen" gestrichen. cc) In Satz 4 werden die Wörter „ § 6 Absatz 1 Satz 2 gilt" durch die Wörter „§ 6 Satz 2 und § 18 gelten" ersetzt. ... 4 werden die Wörter „§ 6 Absatz 1 Satz 2 gilt" durch die Wörter „ § 6 Satz 2 und § 18 gelten" ersetzt. dd) In Satz 5 wird das Wort ... eine Sicherheit nach § 20a Absatz 3 des Gesetzes für die entstehende Steuer zu leisten. § 6 Satz 2 und § 18 gelten entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der ... § 21 Absatz 2 des Gesetzes geleistet hat. Für die Sicherheitsleistung gelten § 6 Satz 2 und § 18 entsprechend. Das Hauptzollamt kann auf die Sicherheitsleistung verzichten, wenn ... eine Sicherheit nach § 21 Absatz 2 des Gesetzes zu leisten. Für die Sicherheiten gelten § 6 Satz 2 und § 18 entsprechend. Das Hauptzollamt kann auf die Sicherheitsleistung verzichten, wenn ... 54. § 43 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 1 bis 11, 12 bis 32 und 34 bis 41 sind auf Zwischenerzeugnisse nach § 29 des Gesetzes ...

Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen
V. v. 14.08.2020 BGBl. I S. 1960
Artikel 5 VStDÜVEV Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung
... bis 42f werden aufgehoben. 4. In § 43 werden die Wörter „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42f" durch die Wörter „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42" ... „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42f" durch die Wörter „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42" ...