§ 14 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 31. Oktober 2009 in Kraft.
Frühere Fassungen von § 14 ZIEV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Verordnung zur Änderung der ZAG-Instituts-Eigenkapitalverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2330
Artikel 1 ZIEVÄndV ... das Wort „Eigenmittelanforderung" ersetzt. 18. Der bisherige § 9 wird § 14 . 19. Die Anlage (Meldebogen zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen nach § 15 ...
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