§ 3 - 40. Ausnahmeverordnung zur StVZO (40. StVZOAusnV k.a.Abk.)

V. v. 20.12.1991 BGBl. I S. 2392; zuletzt geändert durch Artikel 4 Nr. 1 V. v. 23.03.2000 BGBl. I S. 310
Geltung ab 01.01.1992; FNA: 9232-1-40 Zulassung zum Straßenverkehr

§ 3



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 1 tritt am 1. Januar 2006 für neu in den Verkehr kommende Fahrzeuge außer Kraft.



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