§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung ist auf Institute im Sinne des
§ 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes anzuwenden.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Verordnung zur Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung
V. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2619
Artikel 1 RechZahlVÄndV ... „§ 3 Getrennte Rechnungslegung und Unterposten". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Anwendungsbereich Diese Verordnung ... und Unterposten". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „ § 1 Anwendungsbereich Diese Verordnung ist auf Institute im Sinne des § 1 Absatz 3 ... b) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1 und in Satz 1 wird die Angabe „ § 1 " durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Satz 2 des ... sowie die Angabe „§ 1a" durch die Angabe „ § 1 Absatz 2 Satz 2 " ersetzt. c) Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) Als ...
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