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Berichtigung - Berichtigung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktionstechnologen/zur Produktionstechnologin (ProdTechnAusbVB k.a.Abk.)

B. v. 04.12.2009 BGBl. I S. 3850 (Nr. 77); Geltung ab 01.08.2008

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. August 2008 ProdTechnAusbV Anlage 2

Der Abschnitt 2 der Anlage 2 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktionstechnologen/zur Produktionstechnologin vom 16. Juni 2008 (BGBl. I S. 1034) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
Der Zeitrahmen 2 laufende Nummer 7 Spalte 3 ist wie folgt zu berichtigen:

a)
Die Angabe „a)" ist zu streichen.

b)
Die Wörter „b) Maßnahmen der Entsorgung von Rest- und Prozessstoffen einleiten" sind zu streichen.

2.
Die Überschrift des Zeitrahmens 5 muss wie folgt lauten:

„(Zeitrahmen 5: Gestalten und Sichern von Produktionsprozessen)".

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Im Auftrag Friedhelm Holterhoff

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