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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.07.2013 aufgehoben
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§ 16 - Investment-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (InvRBV)

V. v. 16.12.2009 BGBl. I S. 3871 (Nr. 79); aufgehoben durch § 36 V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2483
Geltung ab 23.12.2009; FNA: 7612-2-5 Investmentwesen
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§ 16 Auflösungs- und Abwicklungsbericht



Auf den Auflösungsbericht bei Auflösung des Sondervermögens und den Abwicklungsbericht bei Abwicklung des Sondervermögens sind die Vorschriften für den Jahresbericht entsprechend anzuwenden.





 

Frühere Fassungen von § 16 InvRBV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2011Artikel 3 Erste Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung
vom 28.06.2011 BGBl. I S. 1278

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 16 InvRBV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 InvRBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InvRBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung
V. v. 28.06.2011 BGBl. I S. 1278
Artikel 3 1. DerivateVÄndV Änderung der Investment-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung
... „einem" ersetzt. 2. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 16 wie folgt gefasst: „§ 16 Auflösungs- und Abwicklungsbericht". ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 16 wie folgt gefasst: „§ 16 Auflösungs- und Abwicklungsbericht". 3. In § 12 Absatz 1 Satz 1 wird das ... angefügt: „f) Angabe der Transaktionskosten." 5. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Auflösungs- und Abwicklungsbericht ... 5. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Auflösungs- und Abwicklungsbericht Auf den Auflösungsbericht bei ...