Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Für Widersprüche und Klagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung erhoben worden sind, bleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten. Die Anordnung tritt an die Stelle der Allgemeinen Anordnungen zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
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- im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 14. März 1995 (BGBl. I S. 427),
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- im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 26. Juni 1997 (BGBl. I S. 1819),
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- im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3669).
Die Allgemeinen Anordnungen vom
27. Juli 2000 (BGBl. I S. 1346) und vom
8. April 2009 (BGBl. I S. 814) bleiben unberührt.