Die
Rebenpflanzgutverordnung vom
21. Januar 1986 (BGBl. I S. 204), die zuletzt durch die Verordnung vom
6. Juli 2006 (BGBl. I S. 1437) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 16 werden die Wörter „mit einem veredelungsfähigen Auge" gestrichen.
- 2.
- § 21 wird wie folgt geändert:
- a)
- Das Wort „höchsten" wird durch das Wort „niedrigsten" ersetzt.
- b)
- Nach den Wörtern „Anlage 3 Nummer 1" werden die Wörter „Spalte 2" eingefügt.
V. v. 25.10.2012 BGBl. I S. 2270