Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann jeweils den Wortlaut der
Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz, der
Saatgutverordnung, der
Pflanzkartoffelverordnung und der
Rebenpflanzgutverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.