Nach Artikel
15 Absatz 4 Satz 2 des
Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums vom
22. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3950) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Kommission die nach Artikel
15 Absatz 4 Satz 1 des vorbezeichneten Gesetzes erforderliche Genehmigung am 21. April 2010 erteilt hat und Artikel
13 des Gesetzes damit am 21. April 2010 mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist.
Bundesministerium der Finanzen
Im Auftrag Dietmar Jakobs