Berichtigung - Berichtigung der Achtunddreißigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung (38. FuttMVÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 03.05.2010 BGBl. I S. 561 (Nr. 20); Geltung ab 04.03.2010

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 4. März 2010 38. FuttMVÄndV Artikel 1, FuttMV Anlage 5

Die Achtunddreißigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung vom 28. Februar 2010 (BGBl. I S. 191) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 1 Nummer 5 ist in der Fußnote 16 die Angabe „10" durch die Angabe „1, 10" zu ersetzen.

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Im Auftrag Boch



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