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Artikel 2 - Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) (VgVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Sektorenverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 11. Juni 2010 SektVO § 1, § 2, § 7, § 33, Anhang 3

Die Sektorenverordnung vom 23. September 2009 (BGBl. I S. 3110) wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

In Absatz 2 werden im dritten Halbsatz die Wörter „zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 2083/2005 (ABl. L 333 vom 20.12.2005, S. 28) geändert", durch die Wörter „die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 der Kommission der Europäischen Gemeinschaft vom 30. November 2009 (ABl. L 314 vom 1.12.2009, S. 64) geändert worden ist" ersetzt.

2.
§ 2 wird wie folgt geändert:

In Absatz 7 Satz 2 wird das Wort „Auslobungsverfahren" durch das Wort „Wettbewerben" ersetzt.

3.
§ 7 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Mit der Leistungsbeschreibung sind im Rahmen der technischen Anforderungen von den Bietern Angaben zum Energieverbrauch von technischen Geräten und Ausrüstungen zu fordern."

b)
Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Bei Bauleistungen sind diese Angaben dann zu fordern, wenn die Lieferung von technischen Geräten und Ausrüstungen Bestandteil dieser Bauleistungen sind."

4.
§ 33 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 3 Nummer 2 wird hinter der Ziffer „7524" der Klammerzusatz „(CPV-Referenznummer 64228000-0)" eingefügt.

b)
In Absatz 3 Nummer 2 wird hinter der Ziffer „7525" der Klammerzusatz „(CPV-Referenznummer 64221000-1)" eingefügt.

c)
In Absatz 3 Nummer 2 wird hinter der Ziffer „7526" der Klammerzusatz „(CPV-Referenznummer 64227000-3)" eingefügt.

5.
Anhang 3 wird wie folgt geändert:

In Nummer 12 wird im Satz 1 das Wort „des" durch das Wort „der" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO)

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 VgVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VgVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung sowie der Sektorenverordnung
V. v. 09.05.2011 BGBl. I S. 800
Artikel 2 VgVuaÄndV Änderung der Sektorenverordnung
... Sektorenverordnung vom 23. September 2009 (BGBl. I S. 3110), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Juni 2010 (BGBl. I S. 724) geändert worden ist, wird wie folgt ...