Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes und anderer Gesetze (BetrPrämDurchfGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Agrarstatistikgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. Juli 2010 AgrStatG § 98

In § 98 Absatz 2 des Agrarstatistikgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3886) wird nach Satz 3 folgender Satz eingefügt:

 
„Die Angaben zur Bewässerung im Freiland nach § 32 Absatz 2 Nummer 4 dürfen zusammen mit den Hilfsmerkmalen nach § 92 Nummer 1 bis 4 für die Auswahl von zu Befragenden für die Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserentsorgung nach § 8 des Umweltstatistikgesetzes verwendet werden."

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BetrPrämDurchfGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BetrPrämDurchfGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Artikel 36 BMELV-EUAnpG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3886), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 953) geändert worden ist, wird wie folgt ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed