Eingangsformel - Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (4. SVHVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 78 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973) in Verbindung mit § 208 Absatz 2 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung -, der zuletzt durch Artikel 5 Nummer 2 des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554) geändert worden ist, und mit § 143d Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung -, der durch Artikel 1 Nummer 9 des Gesetzes vom 18. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2984) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung:



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