Eingangsformel - Fünfte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (5. AufenthVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 99 Absatz 1 Nummer 13 und 13a des Aufenthaltsgesetzes, Nummer 13a eingefügt durch Artikel 1 Nummer 10 des Gesetzes vom 20. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2846), verordnet das Bundesministerium des Innern:



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