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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2006 aufgehoben

§ 2a - Altsparergesetz (ASpG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 01.04.1959 BGBl. I S. 169; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 621-4 Lastenausgleich
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§ 2a Gleichgestellte Sparanlagen



(1) Den in § 2 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Sparanlagen werden Geldeinlagen, für die eine Kündigungs- oder Anlagefrist vereinbart war, gleichgestellt, wenn für sie Einlagebücher oder entsprechende Urkunden ausgegeben waren, in die Eintragungen über Einzahlungen und Auszahlungen nur durch das Geldinstitut vorgenommen werden durften.

(2) Durch Rechtsverordnung können andere Geldanlagen, sofern sie der Kapitalanlage oder der Versorgung dienten, den Sparanlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 gleichgestellt und dabei besondere Vorschriften über die Voraussetzungen und die Berechnung des Entschädigungsanspruchs erlassen werden.

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Zitierungen von § 2a Altsparergesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2a ASpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ASpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 ASpG Verfügungsbeschränkungen
... oder zu treuen Händen übertragen worden sind, werden bei Anwendung der §§ 2 bis 5 dem Veräußerer oder Treugeber ...
§ 7 ASpG Spareinlagen
... Bei Spareinlagen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1) und ihnen nach § 2a gleichgestellten Geldeinlagen bei Kreditinstituten wird der Nennbetrag der Altsparanlage durch ...
§ 13 ASpG Umwandlung einer Sparanlage in eine andere Sparanlage
... eine im Zeitpunkt der Einführung der Deutschen Mark bestehende Sparanlage (§§ 2, 2a , 2b) anerkannt wird, die dadurch begründet worden ist, daß eine bei Beginn des 1. ...
§ 14 ASpG Bearbeitung des Entschädigungsanspruchs
... im Sinne des § 22 des Gesetzes über das Kreditwesen sowie anderen nach § 2a gleichgestellten Geldeinlagen dasjenige Institut, welches das Reichsmarkkonto geführt hat, ...
§ 19 ASpG Deckungsforderungen, Schadenersatzpflicht der Institute
... sind, entstehen in den Fällen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6, der §§ 2a und 2b Abs. 1 Nr. 2 in Höhe ihrer Verbindlichkeiten aus Entschädigungsgutschriften mit ...
§ 24 ASpG Rückerstattungsfälle
... an die Stelle der Rückerstattung einer Sparanlage (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6, §§ 2a , 2b), die dem Rückerstattungsberechtigten oder seinem Rechtsvorgänger im Sinne des ...