§ 12 - Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)

Artikel 3 G. v. 25.07.1991 BGBl. I S. 1606, 1677; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 06.10.2020 BGBl. I S. 2072
Geltung ab 01.08.1991; FNA: 826-30-2 Allgemeine und gemeinsame Vorschriften
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§ 12 (weggefallen)


§ 12 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von § 12 AAÜG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 AAÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AAÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

2. AAÜG-Änderungsgesetz
G. v. 27.07.2001 BGBl. I S. 1939
Artikel 1 2. AAÜG-ÄndG Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes
... aus einem Sonderversorgungssystem nach Anlage 2 Nr. 4 entsprechend." 7. § 12 wird aufgehoben. 8. § 13 wird wie folgt geändert: a) In § 13 ...


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