Die
Justizverwaltungskostenordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 363-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel
2 des Gesetzes vom
2. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3214) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 5 Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Die §§ 57a und 87n Absatz 6 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen bleiben unberührt."
- 2.
- § 6 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Die §§ 57a und 87n Absatz 6 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen bleiben unberührt."
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2248, 2011 BGBl. I S. 223