Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr | |
Wahlverteidiger oder Verfahrens- bevollmächtigter | gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt | ||
Abschnitt 1 Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und Verfahren nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof | |||
Unterabschnitt 1 Verfahren vor der Verwaltungsbehörde | |||
Vorbemerkung 6.1.1: Die Gebühr nach diesem Unterabschnitt entsteht für die Tätigkeit gegenüber der Bewilligungsbehörde in Verfahren nach Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 des Neunten Teils des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. | |||
6100 | Verfahrensgebühr | 40,00 bis 290,00 EUR | 132,00 EUR |
Unterabschnitt 2 Gerichtliches Verfahren | |||
6101 | Verfahrensgebühr | 80,00 bis 580,00 EUR | 264,00 EUR |
6102 | Terminsgebühr je Verhandlungstag | 110,00 bis 780,00 EUR | 356,00 EUR |