Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Keramikgewerbe-Ausbildungsverordnung (1. KerAusbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 15.11.2010 BGBl. I S. 1540, 2011 I 363; Geltung ab 23.11.2010
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Eingangsformel



Auf Grund des § 25 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 26 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 der Handwerksordnung, von denen § 25 Absatz 1 zuletzt durch Artikel 146 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert und § 26 zuletzt durch Artikel 2 Nummer 4 des Gesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:



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