Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Signaturverordnung (2. SigVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 15.11.2010 BGBl. I S. 1542 (Nr. 57); Geltung ab 23.11.2010
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Eingangsformel



Auf Grund des § 24 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 874) verordnet die Bundesregierung:

*)
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, sind beachtet worden.



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