Artikel 8 - Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (2. BKRUG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. November 2010 FamFG § 375

§ 375 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2512) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 3 wird nach der Angabe „§ 147 Abs. 2," die Angabe „§ 183a Absatz 3," eingefügt.

2.
In Nummer 11 wird nach der Angabe „§ 45a Abs. 2 Satz 1, 3, 4 und 6" die Angabe „, § 46 Absatz 2" eingefügt.

3.
In Nummer 12 wird die Angabe „§ 2 Abs. 4" durch die Angabe „§ 2 Absatz 5 Satz 1 und 2" ersetzt.

4.
In Nummer 16 werden nach der Angabe „§ 9 Absatz 2 und 3 Satz 2" die Wörter „und § 18 Absatz 2 Satz 2 und 3" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 2. BKRUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BKRUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Restrukturierungsgesetz
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1900
Artikel 11 RStruktG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 19. November 2010 (BGBl. I S. 1592) geändert worden ist, werden die ...


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