Änderung Anlage D15 AufenthV vom 04.12.2020

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage D15 AufenthV, alle Änderungen durch Artikel 1 18. AufenthVÄndV am 4. Dezember 2020 und Änderungshistorie der AufenthV

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Anlage D15 AufenthV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 04.12.2020 geltenden Fassung
Anlage D15 AufenthV n.F. (neue Fassung)
in der am 04.12.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2606
(heute geltende Fassung) 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage D15 Aufenthaltskarte (§ 5 Absatz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU) und Aufenthaltserlaubnis, die Ausländern ausgestellt wird, die auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit ein Aufenthaltsrecht besitzen


(Text neue Fassung)

Anlage D15 (aufgehoben)


vorherige Änderung

(Muster siehe BGBl. I 2007 S. 2110 - 2111)



 
(heute geltende Fassung) 



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