Änderung Anlage D15 AufenthV vom 04.12.2020

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage D15 AufenthV, alle Änderungen durch Artikel 1 18. AufenthVÄndV am 4. Dezember 2020 und Änderungshistorie der AufenthV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage D16 AufenthV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 04.12.2020 geltenden Fassung
Anlage D15 AufenthV n.F. (neue Fassung)
in der am 04.12.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2606
(heute geltende Fassung) 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage D16 Bescheinigung des Daueraufenthalts und Daueraufenthaltskarte (§ 5 Absatz 5 des Freizügigkeitsgesetzes/EU)


(Text neue Fassung)

Anlage D15 Bescheinigung des Daueraufenthalts (§ 5 Absatz 5 Satz 1 Freizügigkeitsgesetz/EU)


vorherige Änderung

(Muster siehe BGBl. I 2007 S. 2112 - 2113)



- Vorderseite -

Muster Bescheinigung des Daueraufenthalts (BGBl. 2020 I S. 2609)


- Rückseite -

Muster Bescheinigung des Daueraufenthalts (BGBl. 2020 I S. 2609)


(heute geltende Fassung) 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed