Änderung Anlage D19 AufenthV vom 01.11.2025

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Anlage D19 AufenthV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.11.2025 geltenden Fassung
Anlage D19 AufenthV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.11.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 29.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 260
 

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Anlage D19 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage D19 (zu § 13a) Muster Etikett EU-Rückkehrausweis


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Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 260

Muster EU-Rückkehrausweis Vorderseite (BGBl. 2025 I Nr. 260 S. 5)


 



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