Änderung § 45 AufenthV vom 01.08.2012

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 45 AufenthV, alle Änderungen durch Artikel 5 HQRLUmsG am 1. August 2012 und Änderungshistorie der AufenthV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 45 AufenthV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2012 geltenden Fassung
§ 45 AufenthV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 5 Abs. 1 G. v. 01.06.2012 BGBl. I S. 1224

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 45 Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis


(Text neue Fassung)

§ 45 Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis und die Blaue Karte EU


(Textabschnitt unverändert)

An Gebühren sind zu erheben

vorherige Änderung nächste Änderung

1. für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis



1. für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Blauen Karte EU

a) mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr 100 Euro,

b) mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr 110 Euro,

vorherige Änderung

2. für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis



2. für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Blauen Karte EU

a) für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten 65 Euro,

b) für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten 80 Euro,

3. für die durch einen Wechsel des Aufenthaltszwecks veranlasste Änderung der Aufenthaltserlaubnis einschließlich deren Verlängerung 90 Euro.






Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed