Änderung Anlage D2a AufenthV vom 23.01.2019

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Anlage D2a AufenthV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.01.2019 geltenden Fassung
Anlage D2a AufenthV n.F. (neue Fassung)
in der am 23.01.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 14.01.2019 BGBl. I S. 10

(Textabschnitt unverändert)

Anlage D2a Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz


(Text alte Fassung)

- Klebeetikett -
Muster für das Klebeetikett 'Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung)' (BGBl. 2004 I S. 2972)


(Text neue Fassung)

- Klebeetikett -
Muster für das Klebeetikett 'Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung)' (BGBl. 2019 I S. 11)





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