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Zitierungen von § 38b AufenthV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38b AufenthV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 51 AufenthV Widerspruchsgebühr (vom 01.09.2017)
...  10. den Widerruf oder die Rücknahme der Anerkennung einer Forschungseinrichtung ( § 38b Abs. 1 oder 2 ), deren Tätigkeit nicht überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird 55 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 7 EUAufhAsylRUG Änderung von Verordnungen (vom 10.06.2008)
... 38a Voraussetzungen für die Anerkennung von Forschungseinrichtungen § 38b Aufhebung der Anerkennung § 38c Mitteilungspflichten anerkannter ... Verhältnisse oder eine Beendigung des Betreibens von Forschung anzuzeigen. § 38b Aufhebung der Anerkennung (1) Die Anerkennung ist zu widerrufen oder die ... den Widerruf oder die Rücknahme der Anerkennung einer Forschungseinrichtung (§ 38b Abs. 1 oder 2), deren Tätigkeit nicht überwiegend aus öffentlichen Mitteln ...

Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung
V. v. 23.03.2020 BGBl. I S. 655; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 30.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 233
Artikel 3 BeschVuAufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... 20 Abs. 3" durch die Angabe „§ 18d Absatz 3" ersetzt. 8. In § 38b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 wird jeweils die Angabe „§ 20 Abs. 1 Nr. 2" durch die Wörter „§ ...