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Anlage 1b - Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV)
V. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1849 (Nr. 62); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.12.2014 BGBl. I S. 1890
Geltung ab 14.12.2010; FNA: 2129-8-10-4 Umweltschutz
3 Änderungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 28 Vorschriften zitiert
Geltung ab 14.12.2010; FNA: 2129-8-10-4 Umweltschutz
3 Änderungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 28 Vorschriften zitiert
Anlage 1b (zu § 13 Absatz 1 Nummer 1)

Ø = 85 mm bis 100 mm
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen V. v. 1. Dezember 2014 BGBl. I S. 1890 m.W.v. 5. Dezember 2014
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Frühere Fassungen von Anlage 1b 10. BImSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 05.12.2014 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen vom 01.12.2014 BGBl. I S. 1890 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 1b 10. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1b 10. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
10. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 10. BImSchV Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen (vom 05.12.2014)
... oder „Super Plus schwefelfrei" und dem jeweils zutreffenden Zeichen nach Anlage 1a oder 1b gekennzeichnet; an den Zapfsäulen ist zusätzlich der Hinweis „Enthält bis zu ...
§ 15 10. BImSchV Bekanntmachung der Kraftstoffqualität für den Betrieb von Kraftfahrzeugen (vom 05.12.2014)
... 13 für die Qualität der Kraftstoffe verwendet werden. Auf die Zeichen nach den Anlagen 1a bis 8b kann verzichtet ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
V. v. 01.12.2014 BGBl. I S. 1890
Artikel 1 1. BImSchV10ÄndV
... oder „Super Plus schwefelfrei" und dem jeweils zutreffenden Zeichen nach Anlage 1a oder 1b gekennzeichnet; an den Zapfsäulen ist zusätzlich der Hinweis „Enthält bis zu ... (BGBl. 2014 I S. 1894)] Ø = 85 mm bis 100 mm". 14. Anlage 1b wird wie folgt gefasst: „Anlage 1b (zu § 13 Absatz 1 Nummer 1) ... 85 mm bis 100 mm". 14. Anlage 1b wird wie folgt gefasst: „Anlage 1b (zu § 13 Absatz 1 Nummer 1) [image:2014/2014I1894_2.gif|Abb. Plakette Super Plus ...
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