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Anlage 14 - Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV)

V. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1849 (Nr. 62); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.12.2019 BGBl. I S. 2739
Geltung ab 14.12.2010; FNA: 2129-8-10-4 Umweltschutz
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Anlage 14 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9) Zeichen Pflanzenölkraftstoff - alle Saaten



Zeichen (BGBl. 2019 I S. 2752)






 

Frühere Fassungen von Anlage 14 10. BImSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.12.2019Artikel 1 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
vom 13.12.2019 BGBl. I S. 2739
aktuell vorher 05.12.2014Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
vom 01.12.2014 BGBl. I S. 1890
aktuellvor 05.12.2014Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 14 10. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 14 10. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 10. BImSchV Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen (vom 20.12.2019)
... mit der Bezeichnung „Pflanzenölkraftstoff - alle Saaten -" und dem Zeichen nach Anlage 14 gekennzeichnet; 10. Wasserstoff als Kraftstoff, der den Anforderungen der DIN EN 17124, ...
§ 15 10. BImSchV Bekanntmachung der Kraftstoffqualität für den Betrieb von Kraftfahrzeugen (vom 20.12.2019)
... nach § 13 für die Qualität der Kraftstoffe und die Zeichen nach den Anlagen 1 bis 15, jeweils Teil b, gemäß den Anforderungen der DIN EN 16942, Ausgabe Dezember ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
V. v. 01.12.2014 BGBl. I S. 1890
Artikel 1 1. BImSchV10ÄndV
... der Bezeichnung „Pflanzenölkraftstoff - alle Saaten -" und dem Zeichen nach Anlage 8b gekennzeichnet." 9. In § 15 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „8" ... Ø = 85 mm bis 100 mm". 20. Nach Anlage 8a wird folgende Anlage 8b eingefügt: „Anlage 8b (zu § 13 Absatz 1 Nummer 9)  ... 20. Nach Anlage 8a wird folgende Anlage 8b eingefügt: „Anlage 8b (zu § 13 Absatz 1 Nummer 9) [image:2014/2014I1895_3.gif|Abb. Plakette ...

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
V. v. 13.12.2019 BGBl. I S. 2739
Artikel 1 ISREUAnpV Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
... Pflanzenölkraftstoff - Rapsöl (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8) Anlage 14 Zeichen Pflanzenölkraftstoff - alle Saaten (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9)  ... mit der Bezeichnung „Pflanzenölkraftstoff - alle Saaten -" und dem Zeichen nach Anlage 14 gekennzeichnet; 10. Wasserstoff als Kraftstoff, der den Anforderungen der DIN EN ... nach § 13 für die Qualität der Kraftstoffe und die Zeichen nach den Anlagen 1 bis 15, jeweils Teil b, gemäß den Anforderungen der DIN EN 16942, Ausgabe Dezember ... § 21 wird § 22. 23. Die Anlagen 1a bis 9 werden durch die folgenden Anlagen 1 bis 16 ersetzt: „Anlage 1 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) Zeichen ... - Rapsöl Anlage 14 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9) Zeichen Pflanzenölkraftstoff - alle Saaten  ...