Artikel 8 Aufhebung des Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland
(111-3)
Das Gesetz zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 111-3, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
interne Verweise
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