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Artikel 18 - Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)

Artikel 18 Änderung der Dritten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen



(2331-8)

Der Vierte Teil der Dritten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2331-8, veröffentlichten bereinigten Fassung, die durch Artikel 14a des Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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