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Artikel 44 - Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)

Artikel 44 Aufhebung der Verordnung über die Sammelverwahrung von Mündelwertpapieren



(4130-2)

Die Verordnung über die Sammelverwahrung von Mündelwertpapieren in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4130-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, die durch Artikel 80 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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