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Artikel 45 - Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)

Artikel 45 Änderung des Gesetzes betreffend die Inhaberpapiere mit Prämien



(4134-2)

In § 1 des Gesetzes betreffend die Inhaberpapiere mit Prämien in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4134-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das durch Artikel 287 Nummer 20 des Gesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469) geändert worden ist, werden die Wörter „innerhalb des Deutschen Reichs" durch die Wörter „im Inland", das Wort „Reichsgesetzes" durch das Wort „Bundesgesetzes" und die Wörter „eines Bundesstaats oder des Reichs" durch die Wörter „des Bundes oder eines Landes" ersetzt.

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