Artikel 103 - Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)

Artikel 103 Änderung des Gesetzes über den Grunderwerb für die Kanalisierung der Mittelweser



(942-4)

Die §§ 4 und 18 des Gesetzes über den Grunderwerb für die Kanalisierung der Mittelweser in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 942-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, das durch Artikel 75 Absatz 1 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) geändert worden ist, werden aufgehoben.



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